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Einigung zugunsten Finnlands über die EU-Seeverkehrsordnung – AHK mit erfolgreicher Interessenvertretung

27.03.2023

Das Europäische Parlament, der Rat der Mitgliedstaaten und die EU-Kommission haben sich am 23.3.2023 auf die „FuelEU Maritime“-Regulation geeinigt. Das geht aus der Pressemitteilung des Europäischen Rates hervor.

Laut der finnischen Europa-Abgeordneten Elsi Katainen war es für Finnland besonders wichtig, die Besonderheiten der Winterschifffahrt bei den Verhandlungen der Verordnung zu berücksichtigen. In den Verhandlungen wurde erreicht, kostenkompensierende Faktoren für eisverstärkte Schiffe der stärksten Eisklassen dauerhaft einzuführen. Darüber hinaus berücksichtigt die Verordnung die Schifffahrt im Eis mindestens bis Ende 2034. 

Auf Anregung unseres Vorsitzenden des AHK-Verkehrsausschuss, Dr. Kimmo Naski hatten wir als AHK Finnland gemeinsam mit der IHK Lübeck unter anderen bei deutschen EU-Abgeordneten auf die erschwerten Bedingungen in der finnischen Ostsee hingewiesen – mit Erfolg:  

„Die AHK Finnland hat sich in den vergangenen sechs Monaten gezielt mit diesem Thema beschäftigt und prominenten deutschen Akteuren zu verstehen gegeben, dass die Berücksichtigung der finnischen Eisverhältnisse auch ein starkes Interesse Deutschlands ist. Diese Sichtweise hat die AHK auch dem Europäischen Parlament und dem Bundeswirtschaftsministerium zur Kenntnis gebracht. Das jetzt erzielte Ergebnis ist sehr wichtig für die Wettbewerbsfähigkeit der finnischen Exporte, und die Arbeit der AHK Finnland hat dabei eine große Rolle gespielt“, so Dr. Kimmo Naski, der ebenfalls Geschäftsführer von Port of HaminaKotka ist. 

Ein Ignorieren der Belange der Winterschifffahrt hätte für Finnland im Laufe der Jahrzehnte erhebliche Kosten verursacht, da eisverstärkte Schiffe mehr Treibstoff verbrauchen und die jetzt verabschiedete Verordnung den Treibstoffpreis erhöhen wird. Wäre in den Verhandlungen kein Ausgleich für den höheren Kraftstoffverbrauch erreicht worden, hätte die Wettbewerbsfähigkeit der finnischen Unternehmen auf dem internationalen Markt unter steigenden Exportkosten gelitten. 

Die Verkehrsemissionen in der EU müssen bis 2050 gegenüber dem Stand von 1990 um 90 % gesenkt werden, um das EU-Ziel der Klimaneutralität zu erreichen. Hier muss die maritime Branche ihren Beitrag leisten. Die EU-Seeverkehrsverordnung legt ab 2025 alle fünf Jahre Ziele zur Verringerung der Treibhausgasintensität für mehr als 50 Prozent der Schiffe in der größten Größenklasse fest, die in der EU fahren. Dies soll Reedereien dazu bringen, vermehrt Schiffe mit zunehmend kohlenstoffarmen und erneuerbaren Kraftstoffen zu verwenden. 

Die EU-Seeverkehrsordnung ist dringend notwendig, denn rund 98 % der Schiffe nutzen fossile Brennstoffe. Das fristgerecht erzielte Verhandlungsergebnis macht die EU zum globalen Trendsetter bei Vereinbarungen zur Emissionsminderung im Seeverkehr.

 

Quelle: Pressemitteilung Europäischer Rat