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Rückerstattung finnischer Mehrwertsteuer

Wenn Ihnen im Rahmen Ihrer Unternehmenstätigkeit in Finnland Kosten entstanden sind, wurden Sie in der Regel mit der finnischen Mehrwertsteuer belastet. Diese können wir bei den finnischen Finanzbehörden für Sie zurück holen.
- für Kosten in Zusammenhang mit einer Werklieferung
- für Kosten in Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen und Ausstellungen
- für Seminarkosten
- für Hotelkosten
- für geschäftliche bedingte Kfz- und Treibstoffkosten
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