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Pia Knuuttila



Tel.: +358 9 6122 1223
pia.knuuttila(at)dfhk.fi

Rückerstattung finnischer Mehrwertsteuer



Wenn Ihnen im Rahmen Ihrer Unternehmenstätigkeit in Finnland Kosten entstanden sind, wurden Sie in der Regel mit der finnischen Mehrwertsteuer belastet. Diese können wir bei den finnischen Finanzbehörden für Sie zurück holen.

 

Erstattungsmöglichkeiten

  • für Kosten in Zusammenhang mit einer Werklieferung
  • für Kosten in Zusammenhang mit der Teilnahme an Messen und Ausstellungen
  • für Seminarkosten
  • für Hotelkosten
  • für geschäftliche bedingte Kfz- und Treibstoffkosten


Voraussetzungen

  • Ihr Unternehmen ist in Finnland nicht steuerpflichtig
  • Sie unterhalten in Finnland keine feste Betriebsstätte
  • die Waren bzw. Dienstleistungen wurden im Rahmen einer unternehmerischen Tätigkeit in Anspruch genommen


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